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Gemeinde Vierkirchen

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Ein herzliches „Grüß Gott“ auf der Internetseite der Gemeinde Vierkirchen!

Im Landkreis Dachau gelegen, 14 Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Dachau, wurde Vierkirchen im Jahre 779 gegründet. In den knapp 1250 Jahren, auf die wir mit Stolz zurückblicken, haben wir viel getan und viel erreicht, um heute eine blühende Gemeinde im sogenannten Speckgürtel Münchens zu sein.

Modern – offen – tolerant – bunt – lebendig; diese Schlagwörter prägen Vierkirchen.

Die vielfältigen kulturellen, sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Angebote beweisen dies eindrucksvoll. Ein reges Vereinsleben mit über 40 Vereinen zeugen von einem großen Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.

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Informationen aus dem Rathaus

    Bausprechtag im Juni

    (6443 x gelesen)
    11. Apr 2024

    Bausprechtag 11.06.2024

    Datei   Angeschlagen am   Abgenommen am
    Bausprechtag 10.06.2024   11.04.2024   11.06.2024

    Neuauflage Senioren A-B-C

    (110 x gelesen)
    04. Apr 2024

    Der Arbeitskreis Senioren hat unter der Federführung unseres Seniorenbeauftragten Herrn Gerhard Dirlenbach das Senioren A-B-C aktualisiert und neu gestaltet. Nach umfangreichen und sehr zeitaufwändigen Recherchen wurde das Heft nun fertiggestellt und mit der letzten Ausgabe unseres Vierkirchen aktuell (April/Mai) an alle Haushalte verteilt. Auch im Rathaus ist das neue Senioren A-B-C erhältlich. Die digitale Version finden Sie auf der Startseite unserer Homepage.

    Ein großes Dankeschön und ein herzliches Vergelt's Gott gilt Herrn Dirlenbach und dem AK Senioren! 

    Antrag für Unionsbürger auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
    Ein Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis muss nur gestellt werden, wenn Sie erstmalig an einer Europawahl von Deutschland aus teilnehmen wollen oder wenn Sie nach dem 09.03.2024 aus dem Europäischen Ausland zugezogen sind (auch nach Wiederzuzug).

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    07. Mär 2024
    In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen. Weitere Infos finden Sie hier unter dem Stichwort "Wahlamt".

    Mikrozensus 2024

    (644 x gelesen)
    19. Feb 2024

    Mikrozensus 2024

    Datei   Angeschlagen am   Abgenommen am
    Pressemitteilung Mikrozensus 2024   20.02.2024   31.12.2024
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